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| Familienrecht |
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| Wann können Sie sich scheiden lassen ? |
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Ihre Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist im Sinne des Gesetzes gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht mehr erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.
Demnach reicht als Scheidungsgrund die Zerrüttung der Ehe aus. Auf ein Verschulden, d. h. darauf, wer die Zerrüttung herbeigeführt hat, weil er/sie sich beispielsweise einem neuen Partner zugewandt hat, kommt es im deutschen Scheidungsrecht (anders als noch bis vor gut zwei Jahrzehnten) nicht mehr an.
Das Ende der Lebensgemeinschaft führt jedoch grundsätzlich nicht sofort zur Möglichkeit einer Scheidung. Leben Sie mit Ihrem Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann Ihre Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für denjenigen, der die Scheidung will, aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Sie müssen also nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich ein Jahr getrennt leben, damit Ihre Ehe geschieden werden kann, auch wenn Sie und sogar auch Ihr Partner die Ehe viel früher für unwiederbringlich zerrüttet halten, Sie sich beide bereits vor Ablauf eines Jahres eine Versöhnung nicht vorstellen können.
Einzig eine unzumutbare Härte würde eine Scheidung vor Ablauf eines Jahres der Trennung begründen. Für das Merkmal "unzumutbare Härte" gilt jedoch ein strenger Maßstab.
Leben Sie allerdings bereits seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Stimmt der andere Ehegatte nicht zu, muss die Zerrüttung der Ehe positiv festgestellt und nachgewiesen werden, sofern die Ehegatten zwar ein Jahr aber noch nicht drei Jahre getrennt leben.
Will der andere die Scheidung nicht und kann die Zerrüttung nicht anderweitig festgestellt werden, fordert der Gesetzgeber eine Trennungszeit von drei Jahren. Wenn der andere nicht zustimmt, wird erst unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, sofern die Ehegatten drei Jahre getrennt leben (§1566 Abs. 1 BGB).
Eine ganz große Ausnahme bilden die Fälle der sog. "Härteklauseln", wonach eine Ehe auf absehbare Zeit nicht geschieden werden kann. Danach soll eine Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie zerrüttet ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den anderen Ehegatten, der die Scheidung ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange desjenigen, der die Scheidung will ausnahmsweise geboten erscheint.
Die zwei Härteklauseln schließen eine Scheidung nicht schlechterdings aus, sondern nur eine "Scheidung zur Unzeit".
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| Grundzüge des Kindesunterhaltes |
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Aus der folgenden, der so genannten "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 01/2010, können Sie entnehmen, wie hoch die Beträge für den angemessenen Kindesunterhalt sind. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des zu versorgenden Kindes.
Achtung: Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern gilt nur als Richtlinie.
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Alter
des Kindes
in Jahren
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Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen
in EUR
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angemessener
Kindesunterhalt
in EUR
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0 - 5
Jahre
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bis 1.500
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317
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1.501 - 1.900
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333
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1.901 - 2.300
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349
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2.301 - 2.700
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365
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2.701 - 3.100
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381
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3.101 - 3.500
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406
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3.501 - 3.900
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432
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3.901 - 4.300
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457
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4.301 - 4.700
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482
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4.701 - 5.100
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508
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über 5.101
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nach den Umständen
des Falles
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Alter
des Kindes
in Jahren
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Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen
in EUR
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angemessener
Kindesunterhalt
in EUR
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6 - 11
Jahre
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bis 1.500
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364
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1.501 - 1.900
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383
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1.901 - 2.300
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401
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2.301 - 2.700
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419
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2.701 - 3.100
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437
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3.101 - 3.500
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466
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3.501 - 3.900
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496
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3.901 - 4.300
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525
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4.301 - 4.700
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554
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4.701 - 5.100
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583
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über 5.101
|
nach den Umständen
des Falles
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Alter
des Kindes
in Jahren
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Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen
in EUR
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angemessener
Kindesunterhalt
in EUR
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12 - 17
Jahre
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bis 1.500
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426
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1.501 - 1.900
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448
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1.901 - 2.300
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469
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2.301 - 2.700
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490
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2.701 - 3.100
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512
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3.101 - 3.500
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546
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3.501 - 3.900
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580
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3.901 - 4.300
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614
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4.301 - 4.700
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648
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4.701 - 5.100
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682
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über 5.101
|
nach den Umständen
des Falles
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Alter
des Kindes
in Jahren
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Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen
in EUR
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angemessener
Kindesunterhalt
in EUR
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ab 18
Jahre
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bis 1.500
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488
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1.501 - 1.900
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513
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1.901 - 2.300
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537
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2.301 - 2.700
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562
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2.701 - 3.100
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586
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3.101 - 3.500
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625
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3.501 - 3.900
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664
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3.901 - 4.300
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703
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4.301 - 4.700
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742
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4.701 - 5.100
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781
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über 5.101
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nach den Umständen
des Falles
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Die Tabelle weist angemessene Unterhaltsbeträge unter Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern aus. Sollte die Zahl unterhaltsberechtigter Kinder größer oder kleiner oder dem Ehegatten kein Unterhalt zu zahlen sein, ist eine entsprechend höhere oder niedrigere Stufe zu wählen. |
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| Mietrecht |
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Sieben wichtige Fragen und Antworten zum Mietrecht |
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| 1. |
Muss ein Mietvertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden und ist ein mündlicher Mietvertrag unwirksam?
Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich voll wirksam. Ein Mietvertrag über Wohnraum, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, bedarf aber der Schriftform. Wird allerdings die Schriftform nicht eingehalten, so ist der Mietvertrag deswegen nicht unwirksam, sondern gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist für diesen Fall jedoch nicht für eine frühere Zeit als für den Schluss des ersten Jahres zulässig.
Generell empfiehlt sich, ganz besonders für den Vermieter, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen. Werden nämlich die getroffenen Vereinbarungen nicht schriftlich fixiert, können diese in Vergessenheit geraten und später schwer zu beweisen sein. Dies ist gerade für den Vermieter nachteilig, da im Zweifel das Gesetz gilt mit all seinen Vorteilen für den Mieter.
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| 2.
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Ist der Ehegatte automatisch auch Partner des Mietvertrages, selbst wenn er nicht im Mietvertrag steht?
Der Ehegatte ist und wird, sofern er nicht im Mietvertrag steht, auch nicht Partner des Mietvertrages. Allerdings ist der Mieter berechtigt, den Ehegatten in der Mietwohnung aufzunehmen.
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| 3. |
Darf nur der Vermieter die Miete erhöhen oder der Mieter diese auch senken, wenn die Mietpreise fallen?
Ein Mietvertrag ist grundsätzlich fest zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen. Eine einseitige Vertragsänderung ist deswegen nicht möglich. Weil aber der Vermieter nur kündigen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat, ein berechtigtes Interesse aber gerade nicht darin liegen darf, bei Neuabschluss eines Mietvertrages eine höhere Miete erzielen zu wollen, hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften zur Regelung der Miethöhe dem Vermieter ausnahmsweise das Recht eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Mieterhöhung zu verlangen. Der Mieter hat einen solchen Anspruch auf einseitige Vertragsänderung nur eingeschränkt. Der Mieter kann nicht vom Vermieter Zustimmung zur Senkung der Miete verlangen, weil der ortsübliche Vergleichsmietzins gefallen ist. Anders ist es aber bei Ermäßigung der Betriebskosten.
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| 4. |
Wann kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen?
Der Vermieter kann eine Mieterhöhung verlangen, weil die ortsübliche Vergleichsmiete gestiegen ist, weil Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder weil die Betriebskosten gestiegen sind.
Dies gilt allerdings nicht für preisgebundenen Wohnraum oder für Mietverträge, bei denen eine Mieterhöhung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
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| 5. |
Wie viele Monatsmieten kann der Vermieter als Mietkaution verlangen?
Entgegen des in der Bevölkerung weit verbreiteten Irrtums darf der Vermieter von Wohnraum nicht nur 2 Monatsmieten als Kaution verlangen, sondern 3 Monatsmieten. Eine Mietkaution kann der Vermieter allerdings nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Eine Mietkaution kann also nicht kraft Gesetzes verlangt werden.
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| 6. |
Wer muss die Schönheitsreparaturen tragen?
Von Gesetzes wegen obliegen die Schönheitsreparaturen eigentlich dem Vermieter. In der Praxis werden die Schönheitsreparaturen jedoch meistens auf den Mieter abgewälzt.
Fehlt aber eine besondere Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, ist der Mieter auch nicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet.
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| 7. |
Woran erkenne ich den Mietrechtsspezialisten?
Im Mietrecht gibt es noch keine Fachanwaltsbezeichnung. Orientieren Sie sich an den Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten, um einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt zu finden. |
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| Erbecht |
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Die Erbschafssteuerklassen und Freibeträge
Insgesamt gibt es nach § 15 ErbStG drei Steuerklassen, die mit folgenden persönlichen Freibeträgen verbunden sind.
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Unter Steuerklasse 1 fallen:
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Ehegatte (mit einem persönlichen Freibetrag von 307.000 Euro) |
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Kind, Stiefkind, Enkel (wenn Eltern verstorben sind / Freibetrag 205.000 Euro)
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Enkel, Urenkel sowie Eltern und Großeltern (im Erbfall / Freibetrag 51.200 Euro)
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| In der Steuerklasse 2 sind: |
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Eltern und Großeltern bei Schenkung |
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Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatte mit einem Freibetrag von 10.300 Euro
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| In der Steuerklasse 3 sind: |
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Alle übrigen Erwerber mit einem Freibetrag von 5.200 Euro
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| Die persönlichen Freibeträge können nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG vom Beschenkten bzw. Erben alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
Ehegatten und jüngere Kindern wird im Erbfall neben dem persönlichen Freibetrag auch noch der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Versorgungsansprüche vererbt werden.
Des weiteren gibt es unterschiedliche Erbschaftsteuer-Tarifstufen. Insgesamt gibt es nach § 19 Abs. 1 ErbStG folgende Tarifstufen:
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| Erwerb bis einschl. |
v. H.-Satz in Steuerklasse
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| Euro |
I |
II |
III |
| 52.000 |
07 |
12 |
17 |
| 256.000 |
11 |
17 |
23 |
| 512.000 |
15 |
22 |
29 |
| 5.113.000 |
19 |
27 |
35 |
| 12.789.000 |
23 |
32 |
41 |
| 25.565.000 |
27 |
37 |
47 |
| über 25.565.000 |
30 |
40 |
50 |
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